Rentenrechner

Der Rentenrechner dient der überschlagsmäßigen Ermittlung der zu erwartenden Pensionskassenrente ab Vollendung des 60., 63. bzw. 65. Lebensjahres.

Die in Ihrer Anwartschaftsmitteilung dargestellten Rentenbeträge stellen die Ansprüche auf Monatsrente auf Grund der bis zum angegebenen Datum geleisteten Beiträge dar. Falls Sie Beiträge in mehr als einen Tarif geleistet haben, werden Ergebnisse für jeden Tarif ausgewiesen.

Um zu ermitteln, welche Ansprüche Sie auf Grund Ihrer künftigen Beitragszahlungen (d.h. Ihre Beiträge, die Sie nach dem Stand der Anwartschaftsmitteilung geleistet haben bzw. leisten) erwerben können, beachten Sie bitte folgende Erläuterungen:

Alttarife 1 und 2:

Grundsätzlich erwerben Sie für je 1.200 € Euro der Beitragszahlung einen zusätzlichen monatlichen Altersrentenanspruch von 12,50 €. Sofern die Beitragszahlungen nach Vollendung des 60. Lebensjahres liegen, ermitteln sich die Ansprüche auf Grund der Tabelle des Tarifs RW.

Tarif RW und RG:

Die Anprüche ermitteln sich auf Grund der im jeweiligen Lebensalter geleisteten Beiträge und dem enstprechenden Wert der Tabelle des Tarifs RW bzw. RG.

Sie selbst können die durch künftige Beiträge zu erwerbenden Rentenansprüche näherungsweise ermitteln, indem Sie Eintragungen in die entsprechenden Felder der untenstehenden Tabelle vornehmen. Übernehmen Sie dazu die Rentenansprüche zur Vollendung des 65. Lebensjahres aus Ihrer letzten Rentenauskunft in die untenstehende Tabelle, um die Rentenansprüche auf Grund der dort bereits berücksichtigten Beiträge zu ermitteln. Für zukünftige Beiträge geben Sie bitte jeweils die Summe aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag an.

 

Geburtstag (tt.mm.jjjj)   Monatlicher Rentenanspruch auf
Grund geleisteter Beiträge bis
(tt.mm.jjjj) gemäß Leistungs­nachweis in
Geschlecht Alttarif 1 bzw 2 Tarif RW Tarif RG
Freiwilliger Beitragszahler
Versicherungsbeginn vor 1993
(Anspruch im Alttarif 1)
     
ab Stand Leistungsnachweis noch zu leistender Monatsbeitrag €
Alttarif 1 bzw 2 Tarif RW Tarif RG